Die gesetzlichen Grenzwerte in der BRD und andere Empfehlungen

In der Bundesrepublik Deutschland müssen beim Thema Elektrosmog die gesetzlichen Vorgaben der Bundesimissionschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden.

In der 26.BImSchV von 2013 ist festgelegt, das im

niederfrequenten Bereich für 50 Hz (Haushaltsstromspannung)
bei der elektrischen Feldstärke 5.000 V/m und
bei der magnetischen Flussdichte 100.000 nT
und bei 16,7 Hz (Bahnstrom) 300.000 nT
nicht überschritten werden dürfen.

Dabei sind kleinräumig bis zu 100fache Überschreitungen von bis zu 72 Min./tgl. noch möglich.

Im hochfrequenten Bereich von 9 KHz bis 300 GHz (Funktechnik)
sind als Summe aller Sender (Gesamtbelastung)
Feldstärken von maximal 2 – 10 W/m² erlaubt.

Ausgenommen davon sind alle Anlagen der Landesverteidigung (Militär) und Anlagen bis 100 Milliwatt  Sendeleistung Kleinstanlagen z.B. DECT-Telefon).

Diese Elektrosmoggrenzwerte berücksichtigen dabei allerdings nur akute gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie den im niederfrequenten Bereich gefährlichen Stromschlag und den im hochfrequenten Bereich auftretenden thermischen Verbrennungen.

Durch diese Grenzwerte werden keine langerfristige Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Störungen und Krankheiten erfasst, die vor allem durch eine Schwächung des Abwehrsystems beim Menschen verursacht werden (siehe biologische Folgen).

 

Die gesetzlichen Grenzwerte in anderen Ländern der EU

Andere Länder haben dagegen aus Vorsorge vor diesen Beeinträchtigungen deutlich geringe Grenzwerte bereits beschlossen.

So dürfen im niederfrequenten Bereich für 50 Hz z.B.
in der Schweiz  1.000 nT  und
in Italien 500 nT
nicht überschritten werden.

Im hochfrequenten Bereich von 9 KHz bis 300 GHz dürfen z.B.
in der  Schweiz  0,04 – 0,1  W/m² und
in Italien  0,1 W/m²
nicht überschritten werden.

 

Die Forderungen von Instituten und Verbände in der BRD

Viele Institute und Verbände fordern darüber hinaus, das eigentlich noch viel geringere Werte nicht überschritten werden sollten.

So fordern für den niederfrequenten Bereich z.B.
die Schwedische MPR II-Norm  250 nT bzw. 25 V/m,
der BUND (2012) und das Ecolog-Institut ( 2001) 200 nT,
die Verbraucherberatung (2003) 200 nT bzw. 5 – 50 V/m,
die SBM-Richtwerte des IBN (2015) 20 – 100 nT bzw. 1 – 5 V/m (schwach auffällig).

So fordern für den hochfrequenten Bereich z.B.
die Ecolog-Institut (2003) 10 mW/m² ( = 0,01  W/m² )
der Europarat (Ausschuss für Umwelt… 2001) 0,95 mW/m²,
der BUND (2008) und Ökotest ( 2004) 0,1 mW/m²,
die SBM-Richtwerte des IBN (2015) 0,0001 – 0.001 mW/m² (schwach auffällig).

Unter Grenzwertvergleich finden Sie übersichtshalber eine tabellarische Auflistung der oben genannten und weiterer Werte.

 

Meine elektrobiologischen Empfehlungen

Bei meinen Untersuchungen und Beratungen werde ich deshalb aus Vorsorge vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen empfehlen das

im niederfrequenten Bereich (z.B. Haushaltstrom 50 Hz und Bahnstrom 16,7 Hz)
bei der elektrischen Feldstärke 20 V/m und
bei der magnetischen Flussdichte 100 nT
und
im hochfrequenten Bereich von 9 KHz bis 300 GHz
Feldstärken von maximal 20 µW/m²
nicht überschritten werden sollten.

Weiteres über den Inhalt und den Umfang einer Elektrosmoguntersuchung finden Sie unter der Rubrik Untersuchungen.

 

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Zuletzt überarbeitet am 10.01.2024